Donnerstag, 4. März 2010

Private Krankenversicherung (PKV)

Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem der privatrechtlich organisierten und teilweise mit Gewinnerzielungsabsicht operierenden Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen. Der Begriff steht auch für Gesamtheit der Versicherungsunternehmen, die eine solche Versicherung anbieten. Im Jahr 2008 besaßen etwa 8,6 Millionen Menschen in Deutschland eine private Krankenvollversicherung.[1] Dies entspricht ca. 10,5 % der deutschen Bevölkerung.
Quelle: Wikipedia.de

Krankenversicherungsarten

Nach dem Umfang der privaten Krankenversicherung können unterschieden werden:

Quelle: Wikipedia.de

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Die GKV nimmt nach dem gegenwärtig geltenden Recht ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (beispielsweise nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate), unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist.[5]
Quelle: Wikipedia.de

Annahmevoraussetzungen

Private Versicherungsunternehmen machen den Vertragsabschluss von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf, zu versichernder Leistung und dem Gesundheitszustand abhängig. Bei bestimmten Krankheitsrisiken oder bereits vorliegenden Erkrankungen wird ein diesbezüglicher Leistungsausschluß oder Risikozuschlag erhoben.

In der PKV können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht (Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Beamte, Selbständige und Freiberufler). Für Studenten besteht eine Versicherungspflicht in der GKV, von der man sich zu Beginn des Studiums oder bei Auslauf der kostenlosen Familienversicherung befreien lassen kann. Für Studenten bietet die PKV bis zum 30. Lebensjahr (analog zur GKV) Studententarife an.

Freiberuflich tätige Künstler und Journalisten können jedoch über die Künstlersozialkasse (KSK) ähnlich wie Arbeitnehmer einen Zuschuss zur GKV erlangen, diese sind dann wie Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert. Um versicherungsfrei zu werden, bestehen dann die gleichen Voraussetzungen wie für Arbeitnehmer. Von dieser Versicherungspflicht kann man sich bei Anmeldung zur KSK befreien lassen und man erhält dann von der KSK einen Zuschuss zur PKV. Für gesetzlich Pflichtversicherte werden private Zusatzversicherungen angeboten, z. B. für Zahnersatz.

Quelle: Wikipedia.de

Beiträge

Die PKV erhebt, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), einkommensunabhängige Versicherungsprämien.

Der Anfangsbeitrag richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Geschlecht – Frauentarife sind aufgrund der höheren Lebenserwartung und einer anderen Risikoeinstufung teurer. Ab dem 1. Januar 2008 sind Kosten für Geburten und Schwangerschaftsvorsorge aufgrund des AGG auf Männer und Frauen zu verteilen.
  • Eintrittsalter der versicherten Person.
  • Berufsgruppe - z. B. gibt es für Angehörige des öffentlichen Dienstes Vergünstigungen, für manche Berufe auch Risikozuschläge
  • Tarifliche Leistungen – Höhere Leistungen (z. B. Chefarzt-Behandlung) ergeben einen höheren Beitrag.
  • Gesundheitszustand – Entsprechende Vorerkrankungen führen zu:
    • Risikozuschlägen sind meist prozentuale Aufschläge auf den Normalbeitrag. Diese können unter Umständen, jedoch nur auf Antrag des Versicherungsnehmers, je nach Gesundheitszustand, nach geraumer Zeit überprüft und gegebenenfalls reduziert werden.
    • Leistungsstaffelung – Der Versicherer gewährt, zumeist im Zahnersatzbereich, eine in den ersten Versicherungsjahren gestaffelte, summenmäßig begrenzte Erstattung.
    • Leistungsausschlüsse schließen die Behandlungskosten für die Diagnose einer bestimmten Vorerkrankung aus.
    • Ablehnung – Private Krankenversicherer können, im Gegensatz zur GKV, einen Antragsteller aufgrund seines Gesundheitszustandes auch ganz ablehnen. Ausnahme sind Nachversicherung eines Neugeborenen. Besteht für ein Elternteil seit mindestens drei Monaten eine Vollversicherung, muss das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten ab dem 1. des Geburtsmonats unabhängig seines Gesundheitszustandes ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vom Versicherer akzeptiert werden (Kontrahierungszwang). Dies gilt in ähnlicher Form auch bei Adoption, hier kann jedoch ein Risikozuschlag von bis zu 100 % erhoben werden.
    • Kontrahierung aufgrund gesetzlicher Regelung - Seit dem 1. Juli 2007 müssen unversicherte Personen auch mit risikoerheblichen Vorerkrankungen ohne Beitragsaufschlag in den modifizierten Standardtarif aufgenommen werden.
Quelle: Wikipedia.de
HanseMerkur Versicherungsgruppe

Beitragssteigerung

Der Beitrag erhöht sich unter anderem aufgrund folgender Faktoren:

  • Allgemeine Kostensteigerung
  • medizinischer Fortschritt, siehe Medikalisierungsthese
  • erhöhte Kostenbelastung innerhalb eines Tarifes
  • unzutreffend berechnete Kopfschadenprofile
  • Veränderung der Zinsen und Kapitalmarkterträge
  • Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Zugang in die private Krankenversicherung
  • gesetzliche Eingriffe in die Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherung
  • Veränderung der Abgangsordnung (Ausscheiden aus der Versichertengemeinschaft, durch Kündigung oder Tod)
  • Veränderung des Neugeschäfts (Wachstum)
  • Veränderung der Stornoquote (Abwanderung)
  • Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen

Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung wird auf Grund der Kopfschadenprofile zum Zeitpunkt der Ermittlung der Beiträge durch die Barwert-Methode auf den heutigen Zeitpunkt diskontiert. Und dadurch ein Durchschnittsbeitrag ermittelt, der bis zum Zeitpunkt der statistischen Lebenserwartung konstant ist unter der Voraussetzung, dass die der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen tatsächlich eintreffen (ceteris paribus Annahme). So bildet die private Krankenversicherung aus einem Teil des Beitrages Rückstellungen für die steigenden Gesundheitskosten im Alter. Es wird abhängig vom Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und vereinbarter Leistungsumfang der Beitrag für die gesamte Laufzeit (lebenslang) im Voraus berechnet. In den ersten Jahren der Mitgliedschaft einer privaten Krankenversicherung werden dadurch höhere Beiträge gezahlt, als aus den reinen medizinischen Kosten und Aufrechterhaltung des Versicherungsbetriebes notwendigen Kosten als Ausgaben entstanden sind. Diese werden dann als Rücklagen angespart. Die Alterungsrückstellungen werden im Form von Kapitalanlagen verzinst und lassen die Beiträge weniger steigen, als aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch Inflation und höhere Kosten der medizinischen Versorgung, notwendig wäre. Die Kalkulation der Beiträge (Prämien) in der privaten Krankenversicherung sind in der Kalkulationsverordnung (KalV) geregelt. Die über den Rechnungszins (§ 4 KalV) von 3,5 % erwirtschafteten Kapitalerträge werden als Überzins bezeichnet. Mindestens 90 % der Überzinsen müssen dem Versicherungskollektiv zufließen. Der Überzins hat somit direkten Einfluss auf die Stabilität der Beiträge.

Durch die in der privaten Krankenversicherung gebildeten Rücklagen und die Überzinsen der Alterungsrückstellung hat die private Krankenversicherung Einnahmen, die nicht aus Beiträgen resultieren. Sind die Annahmen über die zu bildenden Rückstellungen korrekt, bleiben die Beiträge stabil. Sind die Annahmen von den tatsächlich eingetretenen Kosten, Zinsen, Zu- und Abgängen im Versicherungskollektiv abgewichen, gibt es eine Beitragsveränderung. So wirken sich unter anderem aus, ob die Zinsen sinken, oder der Gesetzgeber den Zugang in die private Krankenversicherung erschwert. Die Beitragsveränderung kann sich in steigenden als auch in fallenden Beiträgen auswirken. Durch die in der Vergangenheit eingetretene steigende Lebenserwartung und Ausweitung der medizinischen Möglichkeiten sind die Alterungsdeckungrückstellungen tendenziell zu gering kalkuliert worden. Deshalb sind die Beiträge entgegen der Kalkulation nicht konstant geblieben, sondern gestiegen.[6] Die Zeitschrift Finanztest wertete 2007 die Beitragsunterlagen von 130 Lesern aus und fand, dass sich die Beiträge im Schnitt alle zwölf Jahre verdoppelt hatten. Jährliche Steigerungen um sechs Prozent seien keineswegs unüblich.[7] Auch der Bund der Versicherten merkt an, dass sich privat Krankenversicherte auf stark steigende Prämien bis ins hohe Alter einstellen müssen.[8] Markus Grabka vom DIW fand jedoch nur einen fast doppelt so schnellen Anstieg der Prämien der privaten Krankenversicherer im Vergleich zu den Beiträgen der gesetzlichen Kassen in den vergangenen 20 Jahren. Selbst bei Betrachtung der absoluten Prämien haben diese sich zwischen 1985 und 2005 nur mehr als verdreifacht.[9] Der Spiegel schrieb 2008 von einem in etwa doppelt so starkem Anstieg der Beiträge im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen 20 Jahren.[10] So schreibt der Spiegel, dass die Beiträge im Schnitt um 6 % jährlich steigen. Er bezieht sich auf eine Studie des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) von 2006, die zeigte, dass die Beiträge der privaten Krankenversicherungen von 1985 bis 2005 im Schnitt um fast sechs Prozent jährlich gestiegen sind. So rechnet er vor, dass ein heute 30-Jähriger, der 300 Euro Prämie für seine private Krankenversicherung zahlt, bei einer jährlichen Anpassung um sechs Prozent mit 65 Jahren fast 2200 Euro Beitrag monatlich zahlen müsste.[11] Laut einer im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten Studie vom Berliner Forschungsinstitut Iges und des früheren Wirtschaftsweisen Bert Rürup sind die Leistungsausgaben je Versichertem bei der PKV zwischen 1997 bis 2008 um 49 Prozent gestiegen[12]. Bei steigenden Beiträgen kann theoretisch bis zum Inkrafttreten der Beitragserhöhung gekündigt werden.

Quelle: Wikipedia.de

Altersrückstellungen

Die Prämie beinhaltet ferner die gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen. Diese sollen allzu hohen Beiträgen im Alter entgegenwirken. Darüber hinaus kann häufig ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zur Beitragsentlastung im Alter entrichtet werden. Dies ist jedoch, da im Fall einer Kündigung diese Beiträge zurzeit nicht zurückgefordert werden können, verglichen mit einer privaten Geldanlage in eigener Regie, häufig uninteressant. Eine Faustregel besagt, man solle soviel ansparen, dass man davon zwei Drittel der Beiträge 25 Jahre lang im Alter finanzieren kann. Ansonsten kann man eine Leistungsreduzierung oder eine Erhöhung der Selbstbeteiligung ins Auge fassen. Letztere wirkt sich allerdings nur kostensenkend aus, solange man gesund ist. Die Selbstbeteiligung später wieder zu senken, ist in manchen Gesellschaften schwierig.

Derzeit (bis zum Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 — siehe unten) können in Deutschland auch die gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen nicht zum nächsten Krankenversicherer „mitgenommen“ werden. Bei einer Rückkehr von der PKV in die GKV oder einem Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen fallen alle Altersrückstellungen der Versichertengemeinschaft zu, da nach VVG die Altersrückstellungen immer gruppenbezogen sind. Der Versicherte hinterlässt also seine Rückstellungen den anderen Versicherten.

Quelle: Wikipedia.de