Donnerstag, 4. März 2010

Altersrückstellungen

Die Prämie beinhaltet ferner die gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen. Diese sollen allzu hohen Beiträgen im Alter entgegenwirken. Darüber hinaus kann häufig ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zur Beitragsentlastung im Alter entrichtet werden. Dies ist jedoch, da im Fall einer Kündigung diese Beiträge zurzeit nicht zurückgefordert werden können, verglichen mit einer privaten Geldanlage in eigener Regie, häufig uninteressant. Eine Faustregel besagt, man solle soviel ansparen, dass man davon zwei Drittel der Beiträge 25 Jahre lang im Alter finanzieren kann. Ansonsten kann man eine Leistungsreduzierung oder eine Erhöhung der Selbstbeteiligung ins Auge fassen. Letztere wirkt sich allerdings nur kostensenkend aus, solange man gesund ist. Die Selbstbeteiligung später wieder zu senken, ist in manchen Gesellschaften schwierig.

Derzeit (bis zum Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 — siehe unten) können in Deutschland auch die gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen nicht zum nächsten Krankenversicherer „mitgenommen“ werden. Bei einer Rückkehr von der PKV in die GKV oder einem Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen fallen alle Altersrückstellungen der Versichertengemeinschaft zu, da nach VVG die Altersrückstellungen immer gruppenbezogen sind. Der Versicherte hinterlässt also seine Rückstellungen den anderen Versicherten.

Quelle: Wikipedia.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen