Donnerstag, 4. März 2010

Gesundheitsreform 2007

Die Gesundheitsreform 2007 tritt ab 1. Januar 2009 in Kraft. Ziel ist, mehr Wettbewerb zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung herzustellen.

In einem Koalitionsgespräch am 4. Oktober 2006 wurden unter anderem die folgenden Punkte vereinbart:

  • Unabhängig vom individuellen Krankheitsrisiko sollen zukünftig freiwillig Versicherte und ehemals privat Versicherte in die PKV wechseln können. Dazu soll ein Basistarif eingeführt werden, der allerdings nach Eintrittsalter und Geschlecht differenzierte Beiträge erheben wird.
  • Die Versicherten sollen zukünftig leichter das Unternehmen wechseln können. Dazu sollen die Altersrückstellungen bei Wechsel der Versicherung im Umfang des Basistarifes anrechnungsfähig gestellt werden.
  • Der Basistarif darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Würde durch die Bezahlung einer Prämie Hilfebedürftigkeit ausgelöst, reduzierte sich der Beitrag auf die Hälfte.
  • Eine Portabilität der Altersrückstellungen zwischen PKV und GKV soll nicht stattfinden.

Seit 1. Januar 2009 gelten folgende Änderungen: Privatversicherte können den Anbieter wechseln, ohne die angesparten Altersrückstellungen vollständig zu verlieren. Ab sofort müssen die privaten Versicherer einen Basistarif anbieten, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.[19]

Quelle: Wikipedia.de

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